Öffentliche Beiträge

Mit den angeführten Auflisteungen kommt der Verein Freiwillige Feuerwehr Sterzing seiner Pflicht lt. Art. 01, Absatz 125 des Gesetzes vom 04.08.2017 Nr. 124, igF nach


Beiträge erhalten zwischen 01.01.2023 und 31.12.2023

Bezeichnung Öffentliche Körperschaft
Art der Zuwendung
Beitrag
Gemeinde Sterzing Ordentlicher Beitrag 2023 10.000,00€
Gemeinde Sterzing Außerordentlicher Beitrag Kalendersammlung 1.500,00€
Gemeinde Sterzing Außerordentlicher Beitrag Ankauf neuer Helme 27.500,00€
Gemeinde Sterzing Außerordentlicher Beitrag Bezirksleiterfahrzeug 720.000,00€
Agentur für Bevölkerungsschutz (Provinz Bozen) Beitrag Bezirksfahrzeuge 14.277,20€
Agentur für Bevölkerungsschutz (Provinz Bozen) Beitrag 5 per Mille 9.370,11€

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